Frühjahrsputz für die Hausapotheke PDF Drucken E-Mail
Bei Arzneimitteln heißt es »verwendbar bis«, und das ist auch genau so gemeint. Nach Ablauf des angegebenen Datums gehört ein Arzneimittel nicht mehr in die Hausapotheke. Bei Lebensmitteln sieht das anders aus. Darum findet man dort auch die Angabe: »mindestens haltbar bis«. Was man beim Frühjahrsputz in Sachen Apothekerschränkchen beachten sollte, erklärt die Neue Apotheken Illustrierte in ihrer aktuellen Ausgabe vom 15. April 2011. Auch bei Pflastern ist man gut beraten, das angegebene Verfalldatum zu beachten. Zwar kleben Wundschnellverbände danach auch noch. Beim Entfernen stellt man jedoch fest: Man bekommt die Pflasterreste nur mit Mühe wieder von der Haut.

Standortfrage klären. Bevor man das Schränkchen wieder einräumt und Fehlendes ergänzt, lohnt ein kritischer Blick. Lagern die Arzneimittel dort wirklich kühl und trocken? In Küche und Bad ist das kaum der Fall. Eine unauffällige Ecke in einem kühlen Flur oder im Schlafzimmer eignet sich da besser.
 

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