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Frühjahrsputz für die Hausapotheke |
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Die Wohnung erstrahlt nach dem Osterputz in frischem Glanz. Auch die Hausapotheke sollte man dabei nicht vergessen.
Doch was kann weg? Und was darf bleiben?
Arzneimittel lagert man am besten in ihrer eigenen Verpackung.
Dort ist das Verfallsdatum eingeprägt. Beim Aufräumen heißt es ganz einfach: Datum abgelaufen – Packung wegwerfen. Natürlich gilt das Verfallsdatum nur, wenn das Arzneimittel richtig gelagert wurde und – zum Beispiel bei Tropfen oder Salben – das Behältnis noch nicht geöffnet wurde.
Die Verfallsfrage lässt sich bei Tabletten, Kapseln oder Zäpfchen leicht beantworten. Anders sieht es bei angebrochenen Tropfen oder Salben aus. Das Anbruchdatum lässt sich auf der Packung notieren. Wie lange ein Arzneimittel nach Anbruch noch haltbar ist, steht meistens im Beipackzettel. Manchmal findet man auch ein kleines Symbol – ein Töpfchen mit geöffnetem Deckel und eine Zahlenangabe. Dies kennzeichnet die Haltbarkeit nach Anbruch in Monaten. Das Symbol findet man auch häufig auf Verpackungen von Hautpflegeprodukten. Wenn man sich schon nicht mehr erinnern kann, wann man das Arzneimittel zum letzten Mal verwendet hat, ist das ein deutliches Signal, es zu entsorgen.
Und dann gibt es auch noch Reste, die es eigentlich gar nicht geben dürfte, zum Beispiel von Antibiotika. Diese Reste sollte man entsorgen.
Und wohin mit dem Müll? Eine bundesweit gültige Antwort kann man auf diese Frage leider nicht geben. Hier lohnt eine kurze Nachfrage in der Stammapotheke. In manchen Regionen übernehmen Apotheken die Rücknahme und Entsorgung, mancherorts gibt man die aussortierten Packungen in den Hausmüll. Am besten so, dass niemand sie wieder herausfischen kann. Kinder zum Beispiel, um damit »Apotheke« zu spielen. Und hierhin gehören sie auf gar keinen Fall: ins Klo.
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