3 Fragen – 3 Antworten Thema: Doping PDF Drucken E-Mail
Wichtige Fragen zu Doping beantwortet Apothekerin Dr. Kerstin Neumann von der Abteilung Medizin & Forschung der NADA – Nationale Anti Doping Agentur Deutschland. Doping ist auch für die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als Förderer des Deutschen Behindertensports und als Co-Partner der Deutschen Olympiamannschaft ein wichtiges Thema.

Frau Dr. Neumann, wie geht das eigentlich genau mit den Urinproben? Muss der Sportler auf Kommando müssen? Neumann: Die Urinkontrollen laufen nach einem genau festgelegten Schema ab, das für jeden Athleten auf der ganzen Welt gleich ist. Im Regelwerk ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass für den Sportler ausreichend Getränke bereitstehen müssen. Es ist durchaus möglich, dass eine Kontrolle mehrere Stunden dauern kann, besonders nach intensiver sportlicher Betätigung, wenn der Körper ohnehin schon viel Flüssigkeit ausgeschwitzt hat. In dieser Zeit bleibt der Athlet unter Beobachtung und muss auch in Begleitung des Kontrolleurs auf die Toilette. Diese "Sichtkontrolle" ist notwendig, um jegliche Manipulation auszuschließen.

Was genau führt zur Sperre eines Olympioniken?

Neumann: Wenn ein möglicher Verstoß gegen das Anti-Doping-Regelwerk vorliegt, wird ein Verfahren eingeleitet, in dessen Verlauf der Sportler natürlich angehört wird. Ein Verstoß liegt nicht nur im Fall einer positiven Dopingprobe vor, sondern beispielsweise auch, wenn ein Sportler eine Dopingkontrolle verweigert oder mehrfach keine korrekten Angaben über seinen Aufenthaltsort gemacht hat und deshalb keine unangekündigten Trainingskontrollen bei ihm durchgeführt werden konnten. Das Verfahren wird nicht von der NADA durchgeführt, sondern vom jeweils zuständigen Gericht (Verbandsgericht oder Deutsches Sportschiedsgericht), das dann letztlich über die Strafe entscheidet. Bei einem erstmaligen Verstoß können Strafen zwischen einer öffentlichen Verwarnung bis hin zu vier Jahren Sperre ausgesprochen werden. Die Regelsperre beträgt zwei Jahre, aber bei organisiertem oder erwiesenermaßen langjährigem Doping sind auch schon beim Erstverstoß vier Jahre möglich.

Es sind zum Beispiel auch Entwässerungstabletten auf der Verbotsliste der Arzneimittel. Ganz normale Arzneimittel zum Beispiel Herzkranke. Wieso?

Neumann: Entwässernde Mittel, die sogenannten Diuretika, stehen nicht etwa auf der Verbotsliste, weil sie leistungssteigernd wären, das sind sie nämlich gar nicht. Durch ihre entwässernde Wirkung schwemmen sie aber nicht nur Flüssigkeit aus dem Körper, sondern auch Mineralstoffe, andere körpereigene Stoffe und natürlich auch Medikamente beziehungsweise Dopingmittel. Sie werden daher auf der Verbotsliste auch als Maskierungsmittel bezeichnet, weil sie den Gebrauch von Dopingsubstanzen verschleiern können. Sie werden im Sport durchaus zu diesem Zweck missbraucht. Außerdem können sich Athleten, die in ihrem Sport in Gewichtsklassen antreten, durch Diuretika einen Vorteil verschaffen. Durch den Einsatz der entwässernden Medikamente können diese kurzfristig deutlich an Gewicht verlieren und dadurch in niedrigeren Gewichtsklassen antreten. Die verlorene Flüssigkeit kann zwischen dem Wiegen und dem eigentlichen Wettkampf problemlos durch viel Trinken wieder "aufgefüllt" werden.

Vielen Dank für das Gespräch.
Die Fragen stellte Apothekerin Jutta Petersen-Lehman
 

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