Für Diabetiker: Geändertes Schwerbehindertenrecht PDF Drucken E-Mail
Ob Diabetiker die Schwelle zur Schwerbehinderung erreichen, hing bisher davon ab, ob sich der Blutzucker nur schwer einstellen ließ und ob schwere Unterzuckerungen auftraten. Dies hat sich geändert, berichtet die Neue Apotheken Illustrierte in ihrer aktuellen Ausgabe vom 15. Januar 2011.
Die Mitarbeiter der Versorgungsämter entscheiden nun nach dem Therapieaufwand der Betroffenen und nach deren Benachteiligungen im Alltag. Experten begrüßen diesen Blickwechsel. Sie hielten eine schlechte Blutzuckereinstellung als Grundlage für einen Schwerbehindertenausweis für das falsche Signal. Menschen, die täglich mindestens viermal Insulin spritzen, angepasst an das aktuelle Zucker-Messergebnis, gelten nach der neuen Regelung als schwerbehindert. Hinzu kommt, dass diese Diabetiker durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein müssen.

Ein Schwerbehindertenausweis lässt nun keinen Rückschluss auf eine möglicherweise labile Stoffwechselsituation mehr zu. Dies konnte potenzielle Arbeitgeber davor zurückschrecken lassen, Diabetiker überhaupt zu beschäftigen. Analoges gilt für einen zuvor möglichen Verlust des Führerscheins bei einer Behinderung von mehr als 50 Prozent.
 

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